Pfefferspray EU-Gesetzgebung

Österreich: Pfefferspray gilt als Mittel zur Selbstverteidigung. Pfeffersprays dürfen von Erwachsenen ohne Registrierung oder Erlaubnis besessen und getragen werden.

Der berechtigte Einsatz gegen Menschen zur Selbstverteidigung ist erlaubt.

Die Polizei ermutigt auch gefährdete Gruppen wie Rentner und Frauen, Pfefferspray mit sich zu führen.

Belgien: Pfefferspray gilt als verbotene Waffe.

Der Besitz eines Pfeffersprays ist für alle außer Polizeibeamten, Polizeibeamten (stellvertretenden Polizeibeamten), Sicherheitsbeamten öffentlicher Verkehrsunternehmen und Zollbeamten illegal. ist auch nach Einholung der Genehmigung des Innenministers zulässig.

Tschechische Republik: Der Besitz ist legal.

Die Polizei ermutigt auch gefährdete Gruppen wie Rentner und Frauen, Pfefferspray mit sich zu führen.

Das Mitführen bei Demonstrationen und in Gerichtsgebäude ist illegal.

Kroatien: Pfefferspray ist legal und darf von jedem über 16 Jahren mitgeführt werden.

Dänemark: Der Besitz ist für Privatpersonen immer noch illegal, aber die dänische Regierung hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der den Besitz von Pfefferspray im Haushalt ab 2019 legalisieren soll Beispiel zur Abwehr von Eindringlingen. Pfefferspray wäre in manchen Situationen auch außerhalb des Hauses erlaubt, beispielsweise wenn jemand Opfer von Stalking wurde oder einer konkreten Bedrohung durch einen Angriff durch einen Ex-Partner oder ein Familienmitglied ausgesetzt ist. Seit 2008 gehört Pfefferspray zur Standardausrüstung der Polizei.

Frankreich: Es ist für jeden über 18 Jahren legal, in einer Waffenkammer oder einem Geschäft für Militärbestände Pfefferspray zu kaufen. Nach französischem Recht ist sie als Waffe der Kategorie 6 eingestuft.

Berücksichtigen Sie die folgenden Einschränkungen:

- Muss aus CS-Gas (2-Chlorbenzalmalononitril oder o-Chlorbenzylidenmalononitril) bestehen.

- Die Konzentration muss weniger als 2 % CS-Gas betragen

- Darf nicht mehr als 100 ml (3 Unzen – die Größe einer Flugzeug-Handgepäckflüssigkeit) enthalten.

- Die Sprührate darf 60 Gramm pro Sekunde nicht überschreiten

Sie können Pfefferspray mit sich führen, müssen aber bestimmte Bedingungen beachten.

Wenn Sie das Pfefferspray mit sich herumtragen, muss es zunächst verdeckt sein und außerdem muss es mit einer Sicherung oder etwas anderem ausgestattet sein, das Sie daran hindert, es sofort zu verwenden. Mit anderen Worten: Sie können es nicht zum Sprühen in der Hand herumtragen oder an der Gürtelschlaufe befestigen. Wenn es klein ist und aussieht, als könnte es ein Lippenstift sein, würde ich wahrscheinlich empfehlen, es in die Tasche zu stecken und die Hand darauf zu legen.

​In Frankreich gibt es drei Regeln für die Selbstverteidigung.

Erstens, dass Sie auf den Angriff reagieren müssen, was bedeutet, dass jemand tatsächlich versuchen muss, Sie anzugreifen oder Ihnen etwas zu stehlen, bevor Sie das Pfefferspray legal verwenden dürfen. Andernfalls sind Sie derjenige, der den Angriff ausführt.

Zweitens muss man auf einen Angriff mit „angemessener Gewalt“ reagieren. Frankreich ist kein Florida, und man kann einen Mann nicht von hinten erschießen, nur weil er einen einmal geschlagen hat oder so aussah, als würde er es tun. Bleiben Sie nicht standhaft. Sie sind auch verpflichtet, zu fliehen und zu entkommen, wenn Sie können.

Wenn dich jemand mit seinen Fäusten angreift, wäre es eine angemessene Reaktion, Pfefferspray zu verwenden oder zurückzuschlagen, wohingegen es nicht der Fall wäre, ihn zu erschießen. Und Ihnen kann „übermäßige Gewaltanwendung“ vorgeworfen werden, wenn Sie sich weiterhin verteidigen, nachdem der Angreifer überwältigt wurde.

Drittens dürfen Sie nur im Augenblick reagieren und sich nicht rächen. Wenn also heute jemand Ihr iPhone stiehlt, können Sie ihn nicht besprühen, wenn Sie ihn nächste Woche sehen. Rufen Sie einfach die Polizei.

Finnland: Für den Besitz von Pfefferspray ist eine Lizenz erforderlich.

Lizenzen werden für Verteidigungszwecke und für Personen ausgestellt, die Arbeiten ausführen, bei denen ein solches Gerät benötigt wird, beispielsweise im privaten Sicherheitssektor.

Allerdings hat der Oberste Gerichtshof Finnlands kürzlich in der Rechtssache KKO:2010:7 entschieden, dass der Besitz eines Pfeffersprays an sich keine strafbare Handlung ist; Andererseits kann das Tragen eines solchen Geräts als Gerät bestraft werden, das geeignet ist, anderen Menschen Schaden zuzufügen.

Deutschland: Pfeffersprays, die zur Tierabwehr gekennzeichnet sind, dürfen von jedermann (auch von Minderjährigen) besessen und mitgeführt werden. Solche Sprays gelten rechtlich nicht als Waffen.

Das Mitführen bei Demonstrationen (oder auf dem Weg zu und von) kann weiterhin bestraft werden.

Sprays, die nicht als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet sind oder nicht das Prüfzeichen der Materialprüfungsanstalt (MPA) tragen, gelten als verbotene Waffen.

Der berechtigte Einsatz gegen Menschen zur Selbstverteidigung ist erlaubt.

CS-Sprays mit Prüfzeichen der MPA dürfen von jeder Person ab 14 Jahren mitgeführt werden.

Griechenland: Solche Artikel sind illegal. Sie werden beschlagnahmt und der Besitz kann zu Inhaftierung und Verhaftung führen.

Sprays, die nicht als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet sind oder nicht das Prüfzeichen der Materialprüfungsanstalt (MPA) tragen, gelten als verbotene Waffen.

Ungarn: Solche Gegenstände sind den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten (einschließlich ziviler Angehöriger der Hilfspolizei).

Zivilisten dürfen Kanister mit sich führen, die mit maximal 20 Gramm eines anderen tränenlösenden Mittels gefüllt sind.
Für Pepper-Gaspistolen-Patronen gibt es jedoch keine Einschränkung.

Irland: Der Besitz dieses Sprays durch andere Personen als die Garda Síochána (Nationalpolizei) ist eine Straftat im Sinne des Firearms and Offensive Weapons Act.

Italien: Jeder Bürger über 16 Jahren ohne Vorstrafen darf jegliche OK-basierte Verbindungen und persönliche Verteidigungsgeräte besitzen, tragen und kaufen, die den folgenden Kriterien entsprechen:
Enthält eine Nutzlast von nicht mehr als 20 ml, mit einem Anteil an Oleoresin Capsicum von nicht mehr als 10 % und einer maximalen Konzentration an Capsaicin und Capsaicinoid-Substanzen von nicht mehr als 2,5 %;
Enthält keine brennbaren, ätzenden, giftigen oder krebserregenden Stoffe und keine andere aggressive chemische Verbindung als OC selbst;
Bei Verkauf versiegelt und mit einer Sicherheitsvorrichtung gegen unbeabsichtigtes Entladen versehen;
Mit einer Reichweite von maximal 3 Metern.

Lettland: Pfefferspray gilt als Selbstverteidigungsgerät. Es darf von jedem über 16 Jahren gekauft und getragen werden. Pfefferspray-Handfeuerwaffen dürfen von Personen über 18 Jahren ohne Lizenz gekauft und getragen werden.

Malta: Die Nutzung durch die breite Öffentlichkeit ist illegal.
Es gab Fälle, in denen die Polizei damit ausgestattet wurde.

Niederlande: Der Besitz und das Tragen von Pfefferspray ist für Zivilisten illegal.
Nur Polizisten, die in der konkreten Anwendung von Pfefferspray geschult sind, dürfen dieses tragen und gegen Zivilisten und Tiere einsetzen.

Norwegen: Für Zivilisten ist es illegal.
Polizisten dürfen Pfefferspray als Teil ihrer Standardausrüstung mit sich führen.

Polen: Sprays werden im polnischen Strafgesetzbuch genau als „handgehaltener Gaswerfer“ bezeichnet und gelten als Waffe. Sie dürfen von jeder Person über 18 Jahren ohne weitere Registrierung oder Erlaubnis mitgeführt werden.

​Portugal: Zivilisten, die nicht vorbestraft sind, dürfen eine polizeiliche Genehmigung einholen, um in Waffengeschäften zu kaufen, OC-Sprays mit einer maximalen Konzentration von 5 % zu tragen und zu verwenden. CS gilt als Waffe und ist nicht erlaubt. Die Polizei führt OC-Sprays höherer Konzentration mit sich.

​Rumänien: Pfefferspray ist legal, außer bei Sport- und Kulturveranstaltungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Unterhaltungsstätten (gemäß Strafgesetzbuch 2012, Art. 372, (1), c).

Russland: Es gilt als Selbstverteidigungswaffe und darf von jedem über 18 Jahren getragen werden.

Der Einsatz gegen Menschen ist legal. OC ist nicht das einzige eingesetzte Rechtsmittel. CS, CR, PAM (МПК) und (selten) CN sind ebenfalls legal und sehr beliebt.

Serbien: Pfefferspray ist nach dem neuen Gesetz seit 2016 legal und darf von jedem über 16 Jahren getragen werden. Der Einsatz gegen Menschen zur Selbstverteidigung ist legal.

Slowakei: Es wird als Selbstverteidigungswaffe eingestuft. Es steht allen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
Die Polizei empfiehlt den Einsatz.

​Spanien: Zugelassenes Pfefferspray mit 5 % CS ist für alle über 18 Jahre erhältlich.
OC-Pfefferspray, das kürzlich für einige zivile Zwecke eingeführt wurde (z. B. eines von 22 Gramm, ohne Registrierung DGSP-07-22-SDP, ist vom Ministerium für Gesundheit und Konsum zugelassen).

​Schweden: Pfefferspray fällt unter das Waffengesetz, erfordert daher einen Waffenschein und ist grundsätzlich immer illegal, wenn es in der Öffentlichkeit oder privat getragen wird. Ausgestellt als ergänzende Dienstwaffe der Polizei
Es darf nur von Polizisten, Gefängnisbeamten, einigen Sicherheitsbeamten und Soldaten getragen werden, die aktiv in den Streitkräften dienen.

Schweiz: Pfefferspray unterliegt in der Schweiz der Chemikaliengesetzgebung. Die Abgabe darf nur an Käufer über 18 Jahre und gegen Vorlage eines Ausweises erfolgen. Eine Selbstbedienung ist nicht gestattet und der Kunde sollte auf die sichere Lagerung, Verwendung und Entsorgung hingewiesen werden. Der Anbieter muss über das „Know-how für den Vertrieb besonders gefährlicher Chemikalien“ verfügen. Mögliche Postsendungen müssen als Einschreiben mit dem Vermerk „Nur an den Adressaten“ verschickt werden. Die Produkte müssen mindestens als reizend (Xi;R36/37) eingestuft und gekennzeichnet sein. Die Vorschriften für Aerosolverpackungen sind zu beachten. Sprays mit treibhausrelevanten Treibmitteln wie R134a (1,1,1,2-Tetrafluorethan) sind verboten. Sprühmittel zur Selbstverteidigung mit Reizstoffen wie CA, CS, CN, CR gelten im Sinne des Waffenkontrollgesetzes als Waffen. Für den Erwerb solcher Waffen ist die Waffenkauferlaubnis sowie die Waffenträgererlaubnis erforderlich. Im Jahr 2009 führte die Schweizer Armee für das Militärpersonal den Reizstoffzerstäuber 2000 (RSG-2000) ein und wird bei Wachdiensten eingesetzt. Die militärische Trägererlaubnis wird nach bestandener halbtägiger Ausbildung erteilt.

Vereinigtes Königreich: Pfefferspray ist gemäß Abschnitt 5(1)(b) des Firearms Act 1968 illegal: „Eine Person begeht eine Straftat, wenn sie […] eine Waffe jeglicher Art in ihrem Besitz hat.“ oder geeignet für die Abgabe jeglicher schädlicher Flüssigkeiten, Gase oder anderer Dinge.“

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